Investitionsförderung
Die Träger freier Kulturarbeit sind mit ihren Einrichtungen integraler Bestandteil der Bielefelder Kultur. Sie leisten mit ihren qualitativen Erzeugnissen einen wesentlichen Beitrag zur Profilbildung Bielefelds als Kulturstandort und prägen die künstlerische und kulturelle Vielfalt der Stadt. Damit übernehmen sie nicht nur wichtige gesellschaftliche Aufgaben, sondern sie halten mit ihren Einrichtungen auch wertvolle Bestandteile der kulturellen Bielefelder Infrastruktur vor. Um deren Erhalt, Ausbau bzw. Erneuerung zu unterstützen, stellt die Stadt ein Investitionsbudget in Höhe von 25.000 Euro zur Unterstützung von investiven Maßnahmen freier Kulturakteur*innen in Bielefeld zur Verfügung.
Bezuschusst werden infrastrukturelle Investitionen, insbesondere
- zum Erwerb, Ersatz oder zur Modernisierung von technischen Anlagen bzw.
- zum Erwerb, Ersatz oder zur Modernisierung von Ausstattungen für Produktion, Präsentation und Vermittlung
Anträge sind bis zum 31.08. eines Jahres im Kulturamt Bielefeld einzureichen. Die Zuwendungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres zweckentsprechend verwendet werden, ansonsten können sie zurückgefordert werden. Die Förderung ist nur im Rahmen der zum Zeitpunkt der Bewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.
Wenn Sie sich um eine Förderung bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die veröffentlichten Investitionsförderrichtlinien durch und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihre Investition für eine Förderung in Frage kommt.
Aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre der Stadt Bielefeld kann nicht garantiert werden, dass über die eingereichten Investitionsförderanträge entschieden wird und eine Bewilligung erfolgt.