Investitionsförderung

Die Träger freier Kulturarbeit sind mit ihren Einrichtungen integraler Bestandteil der Bielefelder Kultur. Sie leisten mit ihren qualitativen Erzeugnissen einen wesentlichen Beitrag zur Profilbildung Bielefelds als Kulturstandort und prägen die künstlerische und kulturelle Vielfalt der Stadt. Damit übernehmen sie nicht nur wichtige gesellschaftliche Aufgaben, sondern sie halten mit ihren Einrichtungen auch wertvolle Bestandteile der kulturellen Bielefelder Infrastruktur vor. Um deren Erhalt, Ausbau bzw. Erneuerung zu unterstützen, stellt die Stadt ein Investitionsbudget in Höhe von 25.000 Euro zur Unterstützung von investiven Maßnahmen freier Kulturakteur*innen in Bielefeld zur Verfügung.

Bezuschusst werden infrastrukturelle Investitionen, insbesondere

  • zum Erwerb, Ersatz oder zur Modernisierung von technischen Anlagen bzw.
  • zum Erwerb, Ersatz oder zur Modernisierung von Ausstattungen für Produktion, Präsentation und Vermittlung

Anträge sind bis zum 31.08. eines Jahres im Kulturamt Bielefeld einzureichen. Die Zuwendungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres zweckentsprechend verwendet werden, ansonsten können sie zurückgefordert werden. Die Förderung ist nur im Rahmen der zum Zeitpunkt der Bewilligung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.

Wenn Sie sich um eine Förderung bei uns bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die veröffentlichten Investitionsförderrichtlinien durch und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung in Frage kommt.

Bei Fragen rund um die Antragstellung beraten wir gerne persönlich.

Hinweis: Die Fördermittel für das Jahr 2023 sind ausgeschöpft.