Fördertermine des Kulturamtes auf einen Blick
Bielefelds abwechslungsreiches Kunst- und Kulturangebot macht diese Stadt so lebens- und liebenswert. Neben den bewährten traditionellen städtischen Einrichtungen begeistert ebenso eine professionell aufgestellte, sehr aktive freie Kulturszene. Dieses enorme Potential, die Kreativität und Regsamkeit vor Ort will die Stadt Bielefeld erhalten und entsprechend das Kulturamt durch diverse Fördermodelle unterstützen.
Investitionsförderung
- Anträge sind bis zum 31.08. eines Jahres einzureichen. Die Zuwendungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres zweckentsprechend verwendet werden.
Projektförderung
- Die Förderung ihrer Projekte ist bis zum 30.9. für das Folgejahr zu beantragen. Projektbewilligungen erfolgen bis zum 20.10. für das Folgejahr.
Produktionsförderung
- Zuwendungen sind bis zum 30.09. für das Folgejahr zu beantragen. Die Zuwendungen müssen bis zum 31.12. des Folgejahres zweckentsprechend verwendet werden.
Amateurtheaterförderung
- Eine Antragstellung ist bis zum 30.11. eines Jahres möglich.
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen
- Alle drei Jahre ist es möglich eine Förderung schriftlich beim Kulturamt der Stadt Bielefeld zu beantragen. Für die nächste Leistungsperiode 2026 – 2028 können Anträge vom 01.07.2024 – 31.10.2024 eingereicht werden.