Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

Der Rat der Stadt Bielefeld hat den Abschluss von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit freien Kultureinrichtungen aus Bielefeld für eine jeweils dreijährige Laufzeit beschlossen.

Die Träger freier Kulturarbeit sind mit ihren Einrichtungen integraler Bestandteil der Bielefelder Kultur. Sie leisten mit ihren qualitativen Erzeugnissen einen wesentlichen Beitrag zur Profilbildung Bielefelds als Kulturstandort und prägen die künstlerische und kulturelle Vielfalt in Bielefeld. Sie sind Motor für Bildung, für die Quartiers- und Stadtentwicklung, für eine soziale Entwicklung in der Stadt und für Integration und Inklusion.

Nach den Grundsätzen des Kulturentwicklungskonzeptes der Stadt Bielefeld erfolgt auf dieser Basis diese Förderung freier Kultureinrichtungen. Mit einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Stadt Bielefeld und der jeweiligen Leistungsempfänger*in festgelegt und Regelungen insbesondere über die Zweckbestimmung, die Auszahlung und die Berichtspflichten getroffen.

Anträge stellen: Wann, wie, wo?

Alle drei Jahre ist es möglich eine Förderung schriftlich beim Kulturamt der Stadt Bielefeld zu beantragen. Für die nächste Leistungsperiode 2026 – 2028 können Anträge vom 01.07.2024 – 31.10.2024 eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Juristische Personen mit Geschäfts-/Wohnsitz in Bielefeld, die öffentlich zugängliche Kulturangebote in Bielefeld schaffen. Dem Antrag sind künstlerische Kurzbiografien (bei Kollektiven) oder eine Selbstdarstellung (bei Vereinen) und ein nach Einzelpositionen aufgegliederter Kosten- und Finanzierungsplan, der insbesondere Personal- und Sachkosten, Drittmittel, Eigenleistungen und nicht gedeckte Kosten aufführt, beizufügen.

Die Entscheidungen über die Förderleistungen werden vom Kulturamt vorbereitet und von einer Kulturjury begleitet. Die abschließende Entscheidung über den Abschluss einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung trifft der Rat im Herbst 2025. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Fragen rund um die Antragstellung beraten wir gerne persönlich.

AlarmTheater e. V.
Forum für Kreativität & Kommunikation e.V.
Theaterlabor e.V.
Trotz-Alledem-Theater
Bielefelder Puppenspiele Dagmar Selje
Astoria Theater
Carnival der Kulturen
Shademakers Carnival Club e. V.
Stadtverband Laienmusik e.V.
Junge Sinfoniker e.V.
Klang!Festival – Junges Musiktheater für Bielefeld e.V.
Filmhaus Bielefeld e.V.
Friedrich Wilhelm Murnau-Gesellschaft e.V.
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
Volksbühne Bielefeld e.V.
DansArt TANZNETWORKS
BauernhausMuseum Bielefeld gGmbH
Galerie Elsa
Abendspaziergang
Vera Brüggemann und Christine Gensheimer
Fairstival e.V.