Kulturfonds Energie des Bundes
Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes werden Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende bei den gestiegenen Energiekosten unterstützt.
Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024. Anträge können ab dem 01.04.2023 für das 1. Quartal 2023 (01.01.2023 – 31.03.2023) gestellt werden.
Wer kann eine Förderung zu den Energiekosten beantragen? Welcher Anteil an Energiekosten wird gefördert? Wie funktioniert die Förderung?
Alle Antworten und weitere Information dazu gibt es hier.